Bürger fragen – Dr. Jörg D. Valentin antwortet
Finanzierung des Hansefestes: Sondersitzung der Stadtvertretung

Anklam — Dr. Jörg D. Valentin be­ant­wor­tet ei­ne Bürgerfrage be­zug­neh­mend auf ⭱ Drucksache 2026/FB2/472 mit ⭱ Anlage1, ⭱ Anlage2, ⭱ Anlage3, be­han­delt am 3. Juni 2026 in der Stadtvertretung von Anklam.

Das Hansefest ge­hört zu Anklam. Seit mehr als 20 Jahren ist es Teil des kul­tu­rel­len Lebens. Das Hansefest stärkt das Gemeinschaftsgefühl, för­dert die Identifikation mit der Stadt und setzt wich­ti­ge Impulse für Handel, Gastronomie und Tourismus. Deshalb ist es rich­tig, dass die Stadtvertretung über Durchführung des Hansefestes be­rät und entscheidet.

Wenn die Stadt in ei­ner Phase der vor­läu­fi­gen Haushaltsführung nun ei­nen Auftrag über 100.000 Euro ver­ge­ben will, müs­sen Verwaltung und Politik be­son­ders sorg­fäl­tig und trans­pa­rent han­deln. Die Anklamer dür­fen er­war­ten, dass je­de Entscheidung nach­voll­zieh­bar be­grün­det wird, dass je­der ein­ge­setz­te Euro ver­ant­wor­tungs­voll ver­wen­det wird. Deshalb lässt sich die Debatte nicht auf die Frage ver­kür­zen, ob man für oder ge­gen das Hansefest ist. Vielmehr lau­ten die ent­schei­den­den Fragen: Warum wur­de die Stadtvertretung nicht frü­her über die per­so­nel­len Probleme in­for­miert? Welche Alternativen zur Fremdvergabe wur­den ge­prüft? Warum wur­de nur ei­ne Agentur an­ge­fragt? Wie ge­nau ver­teilt sich das fi­nan­zi­el­le Risiko zwi­schen Stadt und Agentur? Und wes­halb soll ei­ne Lösung mit ei­nem deut­lich hö­he­ren Zuschussbedarf die wirt­schaft­lichs­te und ein­zi­ge rea­li­sier­ba­re Lösung sein?

Die Stadtvertretung hat be­reits deut­lich ge­macht, dass sie das Hansefest grund­sätz­lich er­hal­ten möch­te. Diese po­li­ti­sche Willensbildung ist aus­drück­lich zu re­spek­tie­ren. Nun geht es aber um die kon­kre­te Ausgestaltung und Finanzierung. Gerade des­halb braucht die Stadtvertretung ei­ne voll­stän­di­ge und be­last­ba­re Entscheidungsgrundlage. Es ver­steht sich von selbst, dass die Verwaltung ih­re Annahmen, Berechnungen und Bewertungen jetzt of­fen­legt und nach­voll­zieh­bar er­läu­tert. Dazu ge­hört ins­be­son­de­re, Wirtschaftlichkeit, recht­li­che Zulässigkeit und ge­prüf­te Alternativen trans­pa­rent dar­zu­stel­len. Die Bürger ha­ben ein Recht dar­auf zu er­fah­ren, war­um die Stadt ei­nen Weg wählt, der nach den vor­lie­gen­den Zahlen ei­nen deut­lich hö­he­ren Zuschussbedarf ver­ur­sacht als ei­ne theo­re­ti­sche Eigendurchführung. Wenn die­se dring­li­che Lösung tat­säch­lich „al­ter­na­tiv­los“ ist, muss die Verwaltung dies über­zeu­gend dar­le­gen kön­nen. 

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