Bürger fragen – Dr. Jörg D. Valentin antwortet
Anklamer Hanseviertel: Was man versäumt

Anklam — Dr. Jörg D. Valentin be­ant­wor­tet ei­ne Bürgerfrage be­zug­neh­mend auf den Presseartikel, er­schie­nen am 20. März 2026 in der re­gio­na­len Tageszeitung Nordkurier.

Die Stadt hat den Entwurf der Gestaltungssatzung für das Hanseviertel kurz­fris­tig zu­rück­ge­zo­gen, nach­dem deut­lich wur­de, dass zen­tra­le Wohnungsunternehmen bis­lang nicht aus­rei­chend ein­ge­bun­den wa­ren und er­heb­li­che Auswirkungen auf ge­plan­te Bauvorhaben so­wie den be­zahl­ba­ren Wohnraum drohen.

Satzungen soll­ten erst dann in die po­li­ti­sche Beratung ge­lan­gen, wenn tech­ni­sche Gutachten, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und die Beteiligung we­sent­li­cher Betroffener ab­ge­schlos­sen sind. Die Rechtmäßigkeit ver­langt ei­ne ver­hält­nis­mä­ßi­ge Satzung mit nach­voll­zieh­ba­ren Ausnahmen für tech­nisch oder wirt­schaft­lich un­zu­mut­ba­re Fälle. 

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