Bürger fragen – Dr. Jörg D. Valentin antwortet
Auszahlung per Eilentscheid: Not kennt kein Gebot?

Anklam — Dr. Jörg D. Valentin be­ant­wor­tet ei­ne Bürgerfrage be­zug­neh­mend auf den Presseartikel, er­schie­nen am 25. März 2026 in der re­gio­na­len Tageszeitung Nordkurier.

Die Stadt hat 94.000 Euro an ih­re stadt­ei­ge­ne Wohnungswirtschaft über­wie­sen, nach­dem die Stadtvertretung die Angelegenheit zur voll­stän­di­gen Prüfung zwei­mal ver­tagt hat­te und der Bürgermeister we­gen dro­hen­der Verzugszinsen per Eilentscheid han­del­te, ob­wohl Rechtsgrundlage und haus­halts­recht­li­che Deckung noch nicht ab­schlie­ßend ge­klärt waren.

Hier gilt es ab­zu­wä­gen zwi­schen Schadensvermeidung durch so­for­ti­ge Zahlung und Schutz öf­fent­li­cher Mittel vor ei­ner mög­li­cher­wei­se nicht aus­rei­chend be­grün­de­ten Ausgabe. Dazu kommt der Abgleich zwi­schen ei­ner kurz­fris­ti­gen Stabilisierung des kom­mu­na­len Unternehmens und der lang­fris­ti­gen Sicherung der ge­sam­ten kom­mu­na­len Handlungsfähigkeit. 

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