Bürger fragen – Dr. Jörg D. Valentin antwortet
Jahresabschluss 2023: Ohne Gegenfinanzierung wird jede Mehrausgabe zur Hypothek

Anklam — Dr. Jörg D. Valentin be­ant­wor­tet ei­ne Bürgerfrage be­zug­neh­mend auf den Presseartikel, er­schie­nen am 21. November 2025 in der re­gio­na­len Tageszeitung Nordkurier.

Der Jahresabschluss 2023 of­fen­bart er­heb­li­che haus­halts­recht­li­che und or­ga­ni­sa­to­ri­sche Mängel, von nicht aus­rei­chend ge­deck­ten Mehraufwendungen bis zur mög­li­cher­wei­se nicht be­schluss­ge­mä­ßen Schaffung ei­ner Stelle, und stellt da­mit nicht nur die Entlastung des Bürgermeisters infrage.

Wenn er­heb­li­che Mehraufwendungen oh­ne aus­rei­chen­de Genehmigung oder Deckung ent­ste­hen, sind die­se zu­nächst lü­cken­los auf­zu­klä­ren. Die po­li­ti­sche Konsequenz muss ein be­last­ba­res Budgetcontrolling sein. Sparsamkeit darf da­bei nicht mit blin­dem Kürzen ver­wech­selt wer­den. 

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