Bürger fragen – Dr. Jörg D. Valentin antwortet
Stadt haftet für Nachbesteuerung: Die Öffentlichkeit außen vor

Anklam — Dr. Jörg D. Valentin be­ant­wor­tet ei­ne Bürgerfrage be­zug­neh­mend auf den Presseartikel, er­schie­nen am 27. November 2025 in der re­gio­na­len Tageszeitung Nordkurier.

Die Stadtverwaltung be­ab­sich­tig­te, über ei­ne mög­li­che Kostenübernahme der Stadt für steu­er­li­che Folgen ei­ner ver­deck­ten Gewinnausschüttung bei der stadt­ei­ge­nen Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Anklam (GWA) nur in nicht­öf­fent­li­cher Sitzung der Stadtvertretung zu beraten.

Der Vorgang ge­hört recht­lich und steu­er­lich voll­stän­dig auf­ge­klärt, ei­ne trans­pa­ren­te öf­fent­li­che Beratung mit in­be­grif­fen. Entscheidungen müs­sen den Vorgaben des Kommunal- und Haushaltsrechts so­wie den Anforderungen an die Sitzungsöffentlichkeit ent­spre­chen. 

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